Gurt nachrüsten
Der Lebensretter Nummer 1 – auch in Oldtimern.
Die gesetzliche Nachrüstpflicht zum Einbau von Sicherheitsgurten gibt es in Deutschland nur für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 1. April 1970.
Ältere Automobile müssen nicht nachgerüstet werden, viele Fahrer wollen auf den großen Sicherheitsvorteil des Anschnallgurtes aber nicht verzichten. Wir rüsten Ihr Fahrzeug fachgerecht um und kümmern uns auch um die notwendige TÜV-Zulassung.